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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Boardinghaus DOM Inn in 64546 Mörfelden-Walldorf

§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung sowie alle damit verbundenen Leistungen und Lieferungen des Boardinghauses DOM Inn.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Boardinghauses.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragspartner, Verjährung
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Boardinghaus zustande. Eine schriftliche Bestätigung der Buchung durch das Boardinghaus ist nicht erforderlich.
Vertragspartner sind das Boardinghaus und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Alle Ansprüche gegen das Boardinghaus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Boardinghauses beruhen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Das Boardinghaus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Boardinghauses zu zahlen.
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und Abgaben. Lokale Abgaben wie Kurtaxe sind nicht enthalten.
Rechnungen des Boardinghauses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen acht Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Boardinghaus berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen.
Das Boardinghaus kann eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Boardinghauses aufrechnen oder verrechnen.

§ 4 Rücktritt, Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen
Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.
Bei einer Stornierung, Änderung oder Nichtanreise nach 18 Uhr am Anreisetag werden 90 % der Kosten für die erste Nacht berechnet. Bei längeren Aufenthalten gelten spezifische Stornierungsbedingungen.
Das Boardinghaus rechnet die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie der ersparten Aufwendungen an.

§ 5 Rücktritt des Boardinghauses
Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Boardinghaus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Das Boardinghaus kann aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurücktreten, z.B. bei höherer Gewalt oder irreführender Angabe wesentlicher Tatsachen.

§ 6 Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe, Zimmerrückgabe
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
Am Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung kann das Boardinghaus zusätzliche Kosten berechnen.

§ 7 Haftung des Boardinghauses
Das Boardinghaus haftet für eigenes Verschulden und das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus Produkthaftung und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Das Boardinghaus haftet nicht für Gegenstände, die vom Kunden in das Zimmer eingebracht wurden, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 8 Haftung des Kunden
Das Boardinghaus hat das Recht, dem Kunden im Falle einer extremen Verschmutzung des Zimmers eine Sonderreinigungsgebühr zu berechnen.

§ 9 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen in Textform.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Boardinghauses.
Gerichtsstand ist der Sitz des Boardinghauses. Es gilt deutsches Recht.
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Mörfelden-Walldorf, Juli 2024